Psychotherapeutische Sprechstunde: Hier wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, die einer Therapie bedarf, und ob eine ambulante Behandlung sinnvoll ist.
Probatorische Sitzungen: Diese Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Therapieplanung und der Antragstellung bei der Krankenkasse.
Beantragung der Therapie: Bei Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse kann die eigentliche Therapie beginnen. Die Antragsstellung übernimmt in der Regel der/die Therapeut:in
Therapiesitzungen: Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Wie oft und in welchem Abstand die Therapie stattfindet, besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Therapeut:in.
Beendigung der Therapie: Diese geschieht ebenfalls in Absprache mit der/dem Therapeut:in.